Fussballverband Region Zürich - Organisation
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Geschichte des Verbandes

1912 wurde der Fussballverband mit dem Namen “Fussballverband des Kantons Zürich (FVKZ)“ gegründet. Im Jahre 1990 haben die Delegierten an der Delegiertenversammlung den neuen Namen „Fussballverband Region Zürich (FVRZ)“ gutgeheissen. Der erste Präsident des FVKZ war Henry Escher. Der heutige Präsident Reinhard Zweifel ist der insgesamt fünfzehnte Präsident. Geographisch umfasst der FVRZ die folgenden "Gebiete": Kanton Zürich und Schaffhausen, Ausserschwyz, Diessenhofen (TG) und Büsingen (Deutschland) >> Verbandsgebiet im Überblick (PDF).

Der erste Schritt zur Professionalisierung wurde im Jahre 1988 vorgenommen. Aufgrund der laufenden Zunahme der Anzahl Mannschaften war es unumgänglich, eine Geschäftsstelle ins Leben zu rufen. Der FVRZ beschäftigt heute 5 Vollzeitangestellte sowie einen Technischen Leiter, alle mit einem 100%-Anstellungsverhältnis.

Mit der personellen Entwicklung musste auch die EDV stetig den Anforderungen angepasst werden: Im Jahre 1991 wurde mit der Softwarefirma MIDIMAP AG in Derendingen ein Vertrag abgeschlossen. Erstmals wurden alle Spielpläne über die EDV abgewickelt. 1994 wurde das ResCoTel (Resultatmeldung per Telefon) und gleichzeitig die digitale Datenübermittlung der Resultate in das Verbandssekretariat und an die Medien eingeführt. Im Jahre 1999 wurde das neue gesamtschweizerische SFV-EDV-Programm NIS eingeführt.

Entwicklung der Anzahl Mannschaften:
Saison 1945/46:   207
Saison 1950/51:   299
Saison 1975/76: 1008
Saison 1994/95: 1633
Saison 2009/10: 2256

Überblick der Vereine des FVRZ nach Gruppen

Organigramm

Fussballverband Region Zürich

Postadresse:
Fussballverband Region Zürich
Alter Zürichweg 21, Postfach
8952 Schlieren

» Situationsplan (PDF)

 

Telefon:
Zentrale
Spielbetrieb
Strafen / Finanzen
Schiedsrichter

044 732 22 22
044 732 22 25
044 732 22 26
044 732 22 27
Fax: 044 732 22 20
E-Mail FVRZ: fvrz@football.ch
E-Mail FVRZ/SR: fvrz-sr@football.ch
(nur für Schiedsrichter)
PC-Konto: 80-3457-6
Öffnungszeiten: Montag - Freitag:
08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.00 Uhr
Verbandsgebiet

Jahresbericht 2010 / 2011

Was wir wollen
Helpline: 0800 957 957

Was gilt als Ereignis? Was kann (muss) dem FVRZ gemeldet werden?

Grundsätzlich erhalten die Vereine jederzeit Hilfe beim FVRZ, wenn sie diese wünschen. Ereignisse, die ein erhöhtes Krisenpotenzial haben, können dem FVRZ gemeldet werden, damit die nötigen Massnahmen getroffen werden können. Sie müssen deshalb auf jeden Fall innerhalb der angegebenen Frist (Zeitraum) gemeldet werden. Gemeldet werden müssen in jedem Fall die Spielabbrüche, welche beispielsweise aufgrund einer Tätlichkeit am Schiedsrichter erfolgten. Nicht betroffen sind natürlich Spielabbrüche aufgrund schlechter Witterung.

Nachfolgend sind sie in zwei Kategorien (siehe Schema) eingeteilt:

  • Ereignisse der Kategorie 1 müssen via Alarmierungszentrale gemeldet werden.
  • Ereignisse der Kategorie 2 werden via Geschäftsstelle gemeldet.

Ereignisse im Rahmen des „normalen“ Spielbetriebs werden nach wie vor über die Geschäftsstelle (Telefon 044 732 22 22) gemeldet.

Die Entscheidung, zu welcher Kategorie ein Ereignis gehört, liegt oft bei den Betroffenen selbst und muss aufgrund der vorliegenden Situation gefällt werden. Dringende Bitte: Pro Verein meldet nur eine kompetente Person den Vorfall. Bitte vorgängig absprechen, wer diese Aufgabe übernimmt.

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