Lockerungen gemäss Bundesrat vom 24.02.2021: (ab 01.03.2021)
- Aussensportanlagen (Fussballplätze) sollen wieder geöffnet werden.
- Für Jugendliche bis 20 Jahre sollen Trainings und Spiele möglich sein (Kategorien A-E)
- SpielerInnen über 20 Jahren (Aktive, Senioren) können die Fussballpläzte für Trainings in 15er-Gruppen und ohne Körperkontakt nutzen können.
Bitte beachten Sie die OM betreffend die Ansetzung der Nachtragsspiele aus der Herbstrunde!